Wespen & Hornissen

Bürgerinfo

Entfernt die Feuerwehr Wespen- oder Hornissennester?

Grundsätzlich sind Feuerwehren für solche Aufgaben nicht zuständig.

Die Beilngrieser Feuerwehr hält für solche Fälle weder ausgebildetes Personal noch Ausrüstung vor und wird nur tätig, wenn Gefahr für Menschenleben oder die öffentliche Sicherheit besteht.

Was sagt das Gesetz?

Die Naturschutzbehörde verweist auf folgende Verbote:

  • Wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
  • Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu stören.

Eine Vernichtung von Wespennestern sollte deswegen generell unterbleiben.

Einige Wespenarten, Hornissen, alle Wildbienen und Hummeln zählen zu den besonders geschützten Arten nach §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Wer kann mir weiterhelfen?

Sie können sich beim Landratsamt Eichstätt bei der Wespen- und Hornissenberatung online oder telefonisch beraten lassen.

Sicherheits-Tipps